Antrag: | JA zum Wolf und zum ersten Nationalpark an Land in Schleswig-Holstein! |
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Antragsteller*in: | Marlies Fritzen, KV Ostholstein Rainer Borcherding, KV Schleswig-Flensburg Jennifer Herberg, KV Schleswig-Flensburg Steffen Regis, KV Kiel Ann-Kathrin Tranziska, KV Pinneberg Hans-Jürgen Bethe, KV Pinneberg Kerstin Mock-Hofeditz, KV Nordfriesland Uta Bergfeld, KV Schleswig-Flensburg (Bündnis 90/Die Grünen SH) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 20.03.2019, 17:39 |
N 4.1 G: JA zum Wolf und zum ersten Nationalpark an Land in Schleswig-Holstein!
Titel
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Ja zum Wolf und zum Wolfsmanagement
Antragstext
Von Zeile 1 bis 41:
Wir Grüne sagen JA zum Wolf in Schleswig-Holstein und lehnen die Ausweisung wolfsfreier Gebiete ab. Stattdessen sollten wir die erfreuliche Anwesenheit von Wölfen in Schleswig-Holstein zum Anlass nehmen, zusätzliche Schutzgebiete auszuweisen. Wir wollen mehr Wildnis zulassen und schützen Wälder, die sich wieder zu Urwäldern entwickeln. So wie in anderen Bundesländern wünschen wir uns auch in Schleswig-Holstein endlich einen Nationalpark an Land, der auch Wölfen nützt. Wir bitten unsere Vertreter*innen im Landtag und in der Landesregierung, dazu aufgrund der mehrjährigen Vorlaufzeit noch im laufenden Jahr Gespräche insbesondere mit den anderen Fraktionen im Landtag, mit der Landesregierung, der Landwirtschaft und den Umweltschutzorganisationen zu führen.
Die Situation ist nach mehreren Wolfsrissen von Schafen für alle Beteiligten überhaupt nicht einfach, der Wolf ist ein emotionales Thema und selbst die Umweltschutzorganisationen beziehen unterschiedliche Positionen.
Glebalalternative zu N 4
Der Wolf ist zurück in Schleswig-Holstein. Noch sind es einzelne Tiere und niemand weiß vorherzusagen, wie sich ihre Zahl weiter entwickelt. Auf der einen Seite ist der Wolf als heimisches Wildtier streng geschützt, weil sein Bestand noch immer nicht als gesichert angesehen wird. Auf der anderen Seite kann er zum Problem für Tierhalter*innen werden, die ihre Tiere auf der Weide halten. Wir Grüne nehmen die Sorgen und Ängste der Menschen sehr ernst. Wir wollen den Artenschutz für seltene Tiere und setzen uns zugleich dafür ein, dass es mehr Aufklärung und Monitoring einerseits und Unterstützung für die Tierhalter*innen andererseits gibt.
Wir müssen als Gesellschaft lernen, mit dem Wolf und anderen wilden Tieren zu leben. Dort wo es zu Konflikten kommt, brauchen wir rechtssichere Lösungen. Auch unter den geltenden Rechtsvorschriften können Wölfe, die dem Menschen gefährlich werden oder die sich auf Weidetiere als Beute spezialisieren, zum Abschuss freigegeben werden. Das ist auch richtig so. Wir brauchen also keine neuen Gesetze, sondern müssen uns darauf verständigen, wie diese anzuwenden sind.
Wer eine sachliche Debatte fordert, muss auch selbst sachlich bleiben. Sogenannte wolfsfreie Gebiete kann es schon deshalb nicht geben, weil kein Mensch weiß, wo der Wolf als nächstes auftaucht. Solche Forderungen helfen weder den Tierhalter*innen, noch dienen sie der Sache. Sie sind populistisch und streuen den Menschen Sand in die Augen. Das gleiche gilt für spezielle Schutzgebiete für den Wolf.
Wir Grüne haben uns immer dafür stark gemacht, Artenschutz und Weidetierhaltung nicht gegeneinander auszuspielen. Herdenschutzmaßnahmen und Wolfsmanagement sollen die Weidetierhalter*innen unterstützen. Wo dies nicht ausreicht und einen Wolf nicht dauerhaft von Menschen und Nutz- und Haustieren abhält, ist eine Ausnahmegenehmigung für die Tötung des Wolfes nach Naturschutzrecht möglich.
Die Weidehaltung von Schafen, Rindern und Pferden prägt unsere Landschaft und Kultur und ist in vielen Fällen auch für den Natur- und Artenschutz wichtig. Durch den Wolf kann sich diese Form der Tierhaltung verändern. Wir Grüne wollen die Koexistenz von Wolf und Weidetieren sichern. Die erforderliche Anpassung der Tierhaltung(wie z. B. Zäune, Hunde, Mehraufwand bei der Hütung der Tiere), die vor Schäden durch den Wolf schützt, muss finanziell erstattet werden.
Die Landtagsfraktion wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Schafhaltung an Deichen besonders unterstützt wird. Als mögliche Maßnahmen kommen u.a. Pachterlass für die beweideten Flächen oder spezielle Landschaftspflegeverträge mit den Schafhalter*innen in Betracht, die die Schafhaltung finanziell absichern.
Wölfe müssen Wildtiere bleiben. Sollten Wölfe problematisches (mehr als zweimaliges Überspringen von wolfsabweisenden Zäunen) oder nicht artgerechtes Verhalten (zu große Annäherung an Menschen) zeigen, muss es eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss geben. Eine Betäubung und Verbringung in Wildgehege ist nicht tierschutzgerecht, weil wilde Tiere in Gefangenschaft nicht artgerecht gehalten werden können.
Der Wolf steht europaweit und in Deutschland so lange unter dem besonderen Schutz der Berner Konvention und der FFH-Richtlinie, bis er einen „guten Erhaltungszustand“ erreicht hat. Wann dieser erreicht ist, muss fachlich und nicht politisch entschieden werden.
Eine Aufnahme ins Jagdrecht lehnen wir zum jetzigen Zeitpunkt ab. Nötigenfalls erforderliche Abschussgenehmigungen würden sich dadurch verzögern. Die jagdliche Regulierung der Wölfe in Schweden widerspricht dem EU-Recht und wird mittlerweile von der EU aktiv geahndet.
Für ein langfristiges konfliktarmes Zusammenleben mit dem Wolf ist es erforderlich
So schreibt der NABU Schleswig-Holstein:
- die Weidetierhaltung gebietsweise vorbeugend anzupassen,
Der NABU hat für die Kritik an der Abschussgenehmigung durchaus grundsätzlich Verständnis, hält aber den Entschluss des schleswig-holsteinischen Umweltministeriums zum Abschuss dieses Wolfes nach wie vor für nachvollziehbar.
- das Entstehen von auffälligem Wolfsverhalten zu vermeiden,
https://schleswig-holstein.nabu.de/tiere-und-pflanzen/saeugetiere/wolf/25905.html
Und der BUND Schleswig-Holstein gibt zu bedenken:
- angemessene Entschädigungen für unvermeidliche Wolfsschäden zu zahlen,
"Nach unserer Kenntnis wurden vom Wolf GW 924m Zaunhöhen von maximal 1,08 Meter überwunden. Hunde mit ähnlichen Körpermaßen, zum Beispiel Border Collies, überspringen solche Zaunhöhen problemlos.“, bestätigt Reinhard Degener, Sprecher des BUND-Arbeitskreises Naturschutz. „Ein Abschuss löst das Problem nicht. Bei weiterhin mangelhaften Schutzvorkehrungen ist es nur eine Frage der Zeit, bis erneut ein Wolf im betroffenen Gebiet oder anderswo Zäune überspringt und Schafe reißt.“ Der BUND befürchtet, dass mit der Abschussgenehmigung ein Präzedenzfall für vergleichbare Situationen geschaffen wird. (...) Aufgrund wiederkehrender Diskussionen um das Töten von Wölfen in Schleswig-Holstein, fordert der BUND die stärkere wirtschaftliche Unterstützung von Weidetierhaltern sowie eine Anpassung der Schutzmethoden an die vom Bundesamt für Naturschutz formulierten Anforderungen. Dazu gehören Elektro-Schutzzäune von durchgehend mindestens 1,20 Meter Höhe oder das nächtliche Halten von gefährdeten Weidetieren in tatsächlich wolfssicher eingezäunten Pferchen oder Weideställen.
- problematische Einzelwölfe nach den bundesweiten Managementvorgaben zu identifizieren und im Einzelfall in letzter Konsequenz zu töten.
- Das Wolfsmanagement ist ein „lernendes System“. Niemand weiß heute, wie sich die Population der Wölfe in SH entwickelt. Deshalb muss das Wolfsmanagement laufend angepasst werden. Tierhalter*innen und Naturschutzverbände sollen bei der Weiterentwicklung eng eingebunden werden.
Zustimmung
- Sabine Loof
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Von Zeile 1 bis 41:
Wir Grüne sagen JA zum Wolf in Schleswig-Holstein und lehnen die Ausweisung wolfsfreier Gebiete ab. Stattdessen sollten wir die erfreuliche Anwesenheit von Wölfen in Schleswig-Holstein zum Anlass nehmen, zusätzliche Schutzgebiete auszuweisen. Wir wollen mehr Wildnis zulassen und schützen Wälder, die sich wieder zu Urwäldern entwickeln. So wie in anderen Bundesländern wünschen wir uns auch in Schleswig-Holstein endlich einen Nationalpark an Land, der auch Wölfen nützt. Wir bitten unsere Vertreter*innen im Landtag und in der Landesregierung, dazu aufgrund der mehrjährigen Vorlaufzeit noch im laufenden Jahr Gespräche insbesondere mit den anderen Fraktionen im Landtag, mit der Landesregierung, der Landwirtschaft und den Umweltschutzorganisationen zu führen.
Die Situation ist nach mehreren Wolfsrissen von Schafen für alle Beteiligten überhaupt nicht einfach, der Wolf ist ein emotionales Thema und selbst die Umweltschutzorganisationen beziehen unterschiedliche Positionen.
Glebalalternative zu N 4
Der Wolf ist zurück in Schleswig-Holstein. Noch sind es einzelne Tiere und niemand weiß vorherzusagen, wie sich ihre Zahl weiter entwickelt. Auf der einen Seite ist der Wolf als heimisches Wildtier streng geschützt, weil sein Bestand noch immer nicht als gesichert angesehen wird. Auf der anderen Seite kann er zum Problem für Tierhalter*innen werden, die ihre Tiere auf der Weide halten. Wir Grüne nehmen die Sorgen und Ängste der Menschen sehr ernst. Wir wollen den Artenschutz für seltene Tiere und setzen uns zugleich dafür ein, dass es mehr Aufklärung und Monitoring einerseits und Unterstützung für die Tierhalter*innen andererseits gibt.
Wir müssen als Gesellschaft lernen, mit dem Wolf und anderen wilden Tieren zu leben. Dort wo es zu Konflikten kommt, brauchen wir rechtssichere Lösungen. Auch unter den geltenden Rechtsvorschriften können Wölfe, die dem Menschen gefährlich werden oder die sich auf Weidetiere als Beute spezialisieren, zum Abschuss freigegeben werden. Das ist auch richtig so. Wir brauchen also keine neuen Gesetze, sondern müssen uns darauf verständigen, wie diese anzuwenden sind.
Wer eine sachliche Debatte fordert, muss auch selbst sachlich bleiben. Sogenannte wolfsfreie Gebiete kann es schon deshalb nicht geben, weil kein Mensch weiß, wo der Wolf als nächstes auftaucht. Solche Forderungen helfen weder den Tierhalter*innen, noch dienen sie der Sache. Sie sind populistisch und streuen den Menschen Sand in die Augen. Das gleiche gilt für spezielle Schutzgebiete für den Wolf.
Wir Grüne haben uns immer dafür stark gemacht, Artenschutz und Weidetierhaltung nicht gegeneinander auszuspielen. Herdenschutzmaßnahmen und Wolfsmanagement sollen die Weidetierhalter*innen unterstützen. Wo dies nicht ausreicht und einen Wolf nicht dauerhaft von Menschen und Nutz- und Haustieren abhält, ist eine Ausnahmegenehmigung für die Tötung des Wolfes nach Naturschutzrecht möglich.
Die Weidehaltung von Schafen, Rindern und Pferden prägt unsere Landschaft und Kultur und ist in vielen Fällen auch für den Natur- und Artenschutz wichtig. Durch den Wolf kann sich diese Form der Tierhaltung verändern. Wir Grüne wollen die Koexistenz von Wolf und Weidetieren sichern. Die erforderliche Anpassung der Tierhaltung(wie z. B. Zäune, Hunde, Mehraufwand bei der Hütung der Tiere), die vor Schäden durch den Wolf schützt, muss finanziell erstattet werden.
Die Landtagsfraktion wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Schafhaltung an Deichen besonders unterstützt wird. Als mögliche Maßnahmen kommen u.a. Pachterlass für die beweideten Flächen oder spezielle Landschaftspflegeverträge mit den Schafhalter*innen in Betracht, die die Schafhaltung finanziell absichern.
Wölfe müssen Wildtiere bleiben. Sollten Wölfe problematisches (mehr als zweimaliges Überspringen von wolfsabweisenden Zäunen) oder nicht artgerechtes Verhalten (zu große Annäherung an Menschen) zeigen, muss es eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss geben. Eine Betäubung und Verbringung in Wildgehege ist nicht tierschutzgerecht, weil wilde Tiere in Gefangenschaft nicht artgerecht gehalten werden können.
Der Wolf steht europaweit und in Deutschland so lange unter dem besonderen Schutz der Berner Konvention und der FFH-Richtlinie, bis er einen „guten Erhaltungszustand“ erreicht hat. Wann dieser erreicht ist, muss fachlich und nicht politisch entschieden werden.
Eine Aufnahme ins Jagdrecht lehnen wir zum jetzigen Zeitpunkt ab. Nötigenfalls erforderliche Abschussgenehmigungen würden sich dadurch verzögern. Die jagdliche Regulierung der Wölfe in Schweden widerspricht dem EU-Recht und wird mittlerweile von der EU aktiv geahndet.
Für ein langfristiges konfliktarmes Zusammenleben mit dem Wolf ist es erforderlich
So schreibt der NABU Schleswig-Holstein:
- die Weidetierhaltung gebietsweise vorbeugend anzupassen,
Der NABU hat für die Kritik an der Abschussgenehmigung durchaus grundsätzlich Verständnis, hält aber den Entschluss des schleswig-holsteinischen Umweltministeriums zum Abschuss dieses Wolfes nach wie vor für nachvollziehbar.
- das Entstehen von auffälligem Wolfsverhalten zu vermeiden,
https://schleswig-holstein.nabu.de/tiere-und-pflanzen/saeugetiere/wolf/25905.html
Und der BUND Schleswig-Holstein gibt zu bedenken:
- angemessene Entschädigungen für unvermeidliche Wolfsschäden zu zahlen,
"Nach unserer Kenntnis wurden vom Wolf GW 924m Zaunhöhen von maximal 1,08 Meter überwunden. Hunde mit ähnlichen Körpermaßen, zum Beispiel Border Collies, überspringen solche Zaunhöhen problemlos.“, bestätigt Reinhard Degener, Sprecher des BUND-Arbeitskreises Naturschutz. „Ein Abschuss löst das Problem nicht. Bei weiterhin mangelhaften Schutzvorkehrungen ist es nur eine Frage der Zeit, bis erneut ein Wolf im betroffenen Gebiet oder anderswo Zäune überspringt und Schafe reißt.“ Der BUND befürchtet, dass mit der Abschussgenehmigung ein Präzedenzfall für vergleichbare Situationen geschaffen wird. (...) Aufgrund wiederkehrender Diskussionen um das Töten von Wölfen in Schleswig-Holstein, fordert der BUND die stärkere wirtschaftliche Unterstützung von Weidetierhaltern sowie eine Anpassung der Schutzmethoden an die vom Bundesamt für Naturschutz formulierten Anforderungen. Dazu gehören Elektro-Schutzzäune von durchgehend mindestens 1,20 Meter Höhe oder das nächtliche Halten von gefährdeten Weidetieren in tatsächlich wolfssicher eingezäunten Pferchen oder Weideställen.
- problematische Einzelwölfe nach den bundesweiten Managementvorgaben zu identifizieren und im Einzelfall in letzter Konsequenz zu töten.
- Das Wolfsmanagement ist ein „lernendes System“. Niemand weiß heute, wie sich die Population der Wölfe in SH entwickelt. Deshalb muss das Wolfsmanagement laufend angepasst werden. Tierhalter*innen und Naturschutzverbände sollen bei der Weiterentwicklung eng eingebunden werden.
Zustimmung
- Sabine Loof
Kommentare
Philipp Schmagold:
Elektrozäune in Schleswig-Holstein werden bereits ab 108 cm Höhe als "wolfsabweisend" klassifiziert. Zum Vergleich: Der Wildschwein-Zaun in Dänemark ist 150 cm hoch.
Mit der Forderung einer automatischen Abschussgenehmigung nach zweimaliger Überspringung eines 108 cm hohen Elektrozaunes bleibt der Antrag weit hinter den Anforderungen zurück, die sich schon aus dem Bundesnaturschutzgesetz ergeben. Darin heißt es beispielsweise, dass ein Abschuss nur möglich sei, wenn ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden droht:
(7) Die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden sowie im Fall des Verbringens aus dem Ausland das Bundesamt für Naturschutz können von den Verboten des § 44 im Einzelfall weitere Ausnahmen zulassen
1. zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden,
2. zum Schutz der natürlich vorkommenden Tier- und Pflanzenwelt,
3. für Zwecke der Forschung, Lehre, Bildung oder Wiederansiedlung oder diesen Zwecken dienende Maßnahmen der Aufzucht oder künstlichen Vermehrung,
4. im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Verteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, oder der maßgeblich günstigen Auswirkungen auf die Umwelt oder
5. aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art.
https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__45.html